Für den einseitigen Funkrufdienst Eurosignal galten erhöhte Foderungen bezüglich Anrufsicherheit und Sicherheit vor Fehlrufen, da der Rufende keine unmittelbare Rückmeldung geben konnte.
- Als erstes waren eine flächendeckende „Ausleuchtung“ mit Grundsendern (2kW) und zusätzlichen Füllsendern (Stadt-Sender 10-200Watt) erfoderlich. Im Endausbau 1988 arbeiteten in der Bundesrepublik fast 70 Funkrufsender. Diese Sender waren bis auf die Antennenanlage doppelt ausgelegt um im Störungsfall einsatzbereit zu bleiben.
Die Schwierigkeit bestand darin auf der gleichen Frequenz wie der Grundnetzsender diese Füllsender zu betreiben. Durch Anpassung der Modulationsleitungen von den Funkrufzentralen zu den Sendern wurde ein annähernd phasensynchroner Betrieb in den Übergangsgebieten erreicht. Auch betrieb die Post die Füllsender mit einen Versatz von + oder - 4kHz um Intermodulationsstörungen zu vermeiden.
Durch Versuche hatte man ermittelt, das im „Verwirrungsgebiet“ zweier Sender bei AM-Modulation die Anrufsicherheit bei 150° Phasenverschiebung noch gegeben ist, bei FM-Modulation betrug die Auswert-Grenze 95°. Da die Phasenverschiebung mit der Entfernung vom Sender steigt, führte dieses zu der Entscheidung AM-Modulation einzusetzen, um Sendeanlagen zu sparen.
Viele Probleme bei Anwohnern in der Nähe der Sendeanlagen wurden dadurch heraufbeschworen, die Post reagierte mit kostenloser Aufrüstung der privaten Rundfunkanlagen (Abschirmung, Filter, Neugerät), teilweise wurden Füllsender auch auf FM (Sendefrequenz – 7,5 kHz) umgestellt, welches die Eurosignal-Empfänger aufgrund von Flankendemodulation genauso verdauten.
- Als zweites brauchte man ein Codierungsverfahren, um den Teilnehmer zuverlässig anzusprechen. Da der (internationale) Teilnehmer die Möglichheit hatte auf bis zu vier verschiedenen Arten angesprochen zu werden, musste dieses System auch große Teilnehmermengen verkraften. Die Wahl fiel auf ein sechsstelliges Codiersystem aus 15 Frequenzen mit zeitlicher Staffelung (Zeiteinheit 0,1 s). Eine weitere Frequenz wurde als Freizeichen eingeführt. Die Teilnehmernummer entsprach dem hinteraneindergesendeten Tonsignal (die 5 Zusatzfrequenzen dienten nur als Reserve bei späteren Nummermangel). Nur bei zwei gleichen Nummern hintereinander gab es anstatt der zweiten Nummer ein Wiederholsignal. Die Empfänger konnten bis zu vier verschiedene Nummern (gegen Aufpreis bei der Grundgebühr) decodieren und diese unterschiedlich anzeigen.
Beispiel Teilnehmernummer:
1 - 2 - 3 - 3 - 4 - 5 = f 1 - f 2 - f 3 - f r - f 4 - f 5 - min. Funkrufpause 0,22s
1 - 1 - 1 - 1 - 1 - 1 = f 1 - f r - f 1 - f r - f 1 - f r - min. Funkrufpause 0,22s
(Frequenztabelle und Soundbeispiel siehe Ende Artikel)
Also dauert das Aussenden einer Rufnummer 0,82 Sekunden.
Je nach Auslastung der Zentrale wurde die Nummer noch bis zu fünfmal wiederholt.
Wenn jede Nummer nur einmal gesendet wurde, konnte die Zentrale um die 4000 Rufe in der Stunde abfertigen. Es gab aber nur drei Zentralen in Deutschland , aber weit über 110 000 Teilnehmer. Um die Zentrale besser auslasten zu können, besaß diese bis zu 64 Rufnummerspeicher, deren Nummern Sie in Ruhepausen nacheinander abarbeitete.
Nachdem wie im B-Netz Probleme mit Missbrauch auftraten, da nicht vergebene Nummern trotzdem gesendet wurden, wurde die bei den ersten Seriengeräten noch mit Lötbrücke hergestellte Codierung (Tekade B11) ab 1976 über ein Funktionsteil (Eprom) der Post erstellt. Aber auch dieses brachte nur bedingt Erfolg, da jetzt doch eine nennenswerte Anzahl Gerätebesitzer Ihre Geräte als „verloren“ meldeten, um dann ohne Grundgebühr weiter gerufen zu werden. Im Gegenzug rüstete die Post auf und schaffte im Frühjahr 1985 technische Einrichtungen, welche nicht (mehr) vergebene Nummern sperrte. Nach Aussage der Post fanden erstaunlich viele Teilnehmer ihr Gerät danach wieder. Die Post kommentierte das Ganze trocken: „Das weitere Verhalten der Teilnehmer bestätigte die ersten Eindrücke“.
Für die Nummervergabe war das Fernmeldeamt Darmstadt zuständig, dieses brannte auch die „Funktionsteile“ mit der Nummer, und sendete diese an das jeweils nächstegelegene zuständige Fernmeldeamt. Dieses setzte den Chip in das vom Kunden bereitgestellte Endgerät und unterwarf das Gerät danach einen Funktionstest. Zwei Wochen nach Antragstellung und Abgabe des Gerätes hielt der Kunde dann sein Eurosignal mit Genehmigung in den Händen.
Für nationale Zwecke wurde der der Block:
100 000 bis 299 999 und 500 000 bis 599 999 reserviert
für internationale Zwecke der Block:
810 000 bis 819 999 und 820 000 bis 829 999 reserviert.
Es wurde weiter unterteilt:
Für Einzelrufnummer wurde eine Nummer aus 100 000 bis 119 999 zugeteilt.
Für zwei Rufnummern wurden zwei Nummern aus 120 000 bis 129 999 zugeteilt.
Für drei Rufnummern wurden drei Nummern aus 130 000 bis 139 999 zugeteilt.
Für vier Rufnummern wurden vier Nummern aus 140 000 bis 149 999 zugeteilt.
Bei Aufbrauch der 100 000 Gruppe brach Darmstadt die 200 000, ab 1985 sogar die 500 000 an.
Es gab auch Gruppenrufnummern (mehrere Empfänger mit der gleichen Nummer um einen größeren Personenkreis anzusprechen):
Für Gruppenrufnummern wurden die Nummern aus 190 000 bis 199 999 zugeteilt.
Ein Anrufer erhielt bei Anruf der Funkrufzentrale zweimal die Ansage Eurosignal.
Wurde bei der Ziffernkontrolle ein Fehler festgestellt erhält der Anrufer die Ansage „kein Anschluß unter dieser Nummer“ . Ab Frühjahr 1985 betraff das auch nicht freigeschaltete Nummern.
Bei Störung eines einzelnen Sender der Senderkette wurde „Funkruf teilgestört“ gemeldet, aber der Ruf trotzdem abgesetzt wenn der Teilnehmer nicht sofort im Anschluss an die Ansage auflegte.
Eine Störung der Zentrale wurde mit „Funkruf gestört“ gemeldet und getrennt.
Die Empfänger lauschten nun beständig in dieses akustische Wirrwarr auf eine passende Codierung. Bei Signal- oder Batterieschwäche warnte der Empfänger ebenfalls.
Späte Eurosignalgeräte (ca. ab 1985) besaßen noch eine raffinierte Batteriesparschaltung: In Übertragungspausen mit Freizeichen (z.B. Nachts) synchronisierten sich diese mit dem intermittierenden Freizeichen und schalteten nur noch den Bruchteil einer Sekunde den Empfänger an, um zu überprüfen ob der Sender eine Nachricht habe. Dadurch konnte die Batterielaufzeit vervielfacht werden.
Die raffinierteste Art erreichbar zu sein war ein Anrufbeantworter mit Fernabfrage und Eurosignalfunktion. Beim Eingang einer Nachricht wählte dieser die einprogrammierte Eurosignalnummer. Der Besitzer des Funkemfängers rief darauf per Fernabfrage die Nachricht ab. Sollte dieses nicht in einer vorgegeben Zeit geschehen sein (Standard: eine Stunde) wiederholte der Anrufbeantworter den Anruf in der Funkrufzentrale. Zu einem Drittel der Anschaffungskosten eines B-Netz Telefon war man so weit über Deutschland hinaus erreichbar und das nicht nur im Auto. Bei den Grundgebühren sah die Sache noch besser aus (Eurosignal + normaler Telefonschluss Grundgebühr: DM 50.- / B-Netz Grundgebühr DM 270.- bis 1980...).
Gebührenübersicht Stand 1985:
monatliche Grundgebühr:
Für eine zugeteilte Rufnummer DM 30,- (25.- ab 1990)
- international erreichbar DM 40.- (35.- ab 1990)
Für eine zugeteilte Rufnummer inkl. Gruppenruf je Empfänger DM 20,- (15.- ab 1990)
- internationale Gruppenrufnummern gab es nicht
für jede weitere Rufnummer DM 15.- (7.- ab 1990)